>[!quote] Definition I-22046 6.3.2
>Als Spaltungsweichen werden Weichen bezeichnet, die eine Streckenverzweigung oder eine Aufspaltung von einer einspurigen auf eine zweispurige Streckenführung ermöglichen.
Weichen, welche auf dem Nebenstrang mit Streckengeschwindigkeit befahren werden, sollen aus Gründen des Verschleiss und des Komforts entweder
- mit der nächst-grösseren Weiche als bei der Geschwindigkeit fahrdyamisch nötigen Weiche geplant werden.
- mit einer tieferen Geschwindigkeit befahren werden.
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*Regelwerk SBB I-22046*