- Stelle, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf, ohne Fahrten auf dem anderen Gleis zu behindern und das [[Lichtraumprofil]] zu erreichen.
- Standardmässig bei einem Gleisachsabstand von 3.5 m
## Gerade Fortführung
![[Grenzzeichen gerade fortführung.excalidraw.svg]]
> [!note] Abstand Weichenmitte - Grenzzeichen gerade Fortführung
$3.5 \cdot n$
- Bei geraden Fortführung von Weichen mit Bogenherzstück oder gerader Weiche.
## Zweiggleisradius im Bogen weitergeführt
![[Grenzzeichen Fortführung im Bogen.svg]]
> [!note] Abstand Weichenanfang - Grenzzeichen als Bogen fortgeführt
$\sqrt{2\cdot r_0 \cdot 3.5}$
## Im Gegenbogen bei Parallelen Gleisen in einer Gleisverbindung
![[Grenzzeichen Gegenbogen.excalidraw.svg]]
> [!note] Abstand Grenzzeichen Weichenanfang von Gegenweiche in parallelen Gleisen
$\sqrt{2\cdot r_0 \cdot (e-3.5)}$