- Stelle, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf, ohne Fahrten auf dem anderen Gleis zu behindern und das [[Lichtraumprofil]] zu erreichen. - Standardmässig bei einem Gleisachsabstand von 3.5 m ## Gerade Fortführung ![[Grenzzeichen gerade fortführung.excalidraw.svg]] > [!note] Abstand Weichenmitte - Grenzzeichen gerade Fortführung $3.5 \cdot n$ - Bei geraden Fortführung von Weichen mit Bogenherzstück oder gerader Weiche. ## Zweiggleisradius im Bogen weitergeführt ![[Grenzzeichen Fortführung im Bogen.svg]] > [!note] Abstand Weichenanfang - Grenzzeichen als Bogen fortgeführt $\sqrt{2\cdot r_0 \cdot 3.5}$ ## Im Gegenbogen bei Parallelen Gleisen in einer Gleisverbindung ![[Grenzzeichen Gegenbogen.excalidraw.svg]] > [!note] Abstand Grenzzeichen Weichenanfang von Gegenweiche in parallelen Gleisen $\sqrt{2\cdot r_0 \cdot (e-3.5)}$