Die förmliche Unterscheidung zwischen Hauptbahn und Nebenbahn wurde in der Schweiz am 20. März 2009 abgeschafft. Das war die erste Revision des Eisenbahngesetzes im Rahmen der Bahnreform 2, bei dem es um die Gleichstellung von SBB und Privatbahnen und die Neuregelung der Finanzierung der Infrastruktur ging.