## Definition
> [!quote] Bremsprobe nach DB Ril 915/VDV 757
> Funktionskontrolle der Bremsen eines Zugverbandes im Betrieb nach den Vorschriften des Betreibers
> [!quote] Bremsprobe nach EBO §35 (7)
> „Bevor ein mit durchgehender Bremse fahrender Zug den Anfangsbahnhof verläßt, ist eine Bremsprobe vorzunehmen.“
Ziele Bremsprobe :
- Identifizierung der Funktionstüchtigkeit der Bremsen im gesamten Zug
- Nachweis der Funktionstüchtigkeit der kompletten Steuerung für das Bremsen und Lösen im gesamten Zug für alle funktionstüchtigen Bremsen, unabhängig der Anrechnung an das Bremsgewicht.
Unterscheidung nach voller und vereinfachter Bremsprobe
## Volle Bremsprobe
- Gültigkeit von 24h
- Durchgeführt bei Aufrüsten und nach Zugszusammenstellung.
- Hauptarbeitsgänge :
- Prüfen Zustand der Bremsen
- Bremse füllen - Lösezustand feststellen
- Dichtheit prüfen
- Bremsen anlegen - Bremszustand feststellen
- Bremse lösen - Lösezustand feststellen
## Vereinfachte Bremsprobe
- Bei Veränderung der Steuerung der Bremsen untertags (Übernahme nach Abstellung, Entkuppeln, Kontrolle nach Wenden etc.)
- Prüfung mindestens von
- Steuereinheit Triebfahrzeug
- Integrität der veränderten Schnittstellen
- Durchgängigkeit der Steuerleitung bis zum Zugsende
- Aktualität der Bremsberechnung
## Durchführung der Bremsprobe
### Manuelle Bremsprobe
- Normalfall
- Nacheinanderfolgende Prüfung der Bremszustände und der Reaktionen auf Klötzen oder Anzeigeeinrichtungen
- Zeit- und personalaufwändig
### Automatisierte Bremsprobe
- Volle sowie vereinfachte Bremsprobe automatisiert, wenn die Einrichtungen des gesamten Zuges es erlauben.
- Durch System selbsttätig durchgeführter Prüflauf
- Durch Funktionsprüfung ergänzt
### Benutzergeführte Bremsprobe
- Führung einer manuellen Bremsprobe durch System.