## Definition > [!quote] Bremsprobe nach DB Ril 915/VDV 757 > Funktionskontrolle der Bremsen eines Zugverbandes im Betrieb nach den Vorschriften des Betreibers > [!quote] Bremsprobe nach EBO §35 (7) > „Bevor ein mit durchgehender Bremse fahrender Zug den Anfangsbahnhof verläßt, ist eine Bremsprobe vorzunehmen.“ Ziele Bremsprobe : - Identifizierung der Funktionstüchtigkeit der Bremsen im gesamten Zug - Nachweis der Funktionstüchtigkeit der kompletten Steuerung für das Bremsen und Lösen im gesamten Zug für alle funktionstüchtigen Bremsen, unabhängig der Anrechnung an das Bremsgewicht. Unterscheidung nach voller und vereinfachter Bremsprobe ## Volle Bremsprobe - Gültigkeit von 24h - Durchgeführt bei Aufrüsten und nach Zugszusammenstellung. - Hauptarbeitsgänge : - Prüfen Zustand der Bremsen - Bremse füllen - Lösezustand feststellen - Dichtheit prüfen - Bremsen anlegen - Bremszustand feststellen - Bremse lösen - Lösezustand feststellen ## Vereinfachte Bremsprobe - Bei Veränderung der Steuerung der Bremsen untertags (Übernahme nach Abstellung, Entkuppeln, Kontrolle nach Wenden etc.) - Prüfung mindestens von - Steuereinheit Triebfahrzeug - Integrität der veränderten Schnittstellen - Durchgängigkeit der Steuerleitung bis zum Zugsende - Aktualität der Bremsberechnung ## Durchführung der Bremsprobe ### Manuelle Bremsprobe - Normalfall - Nacheinanderfolgende Prüfung der Bremszustände und der Reaktionen auf Klötzen oder Anzeigeeinrichtungen - Zeit- und personalaufwändig ### Automatisierte Bremsprobe - Volle sowie vereinfachte Bremsprobe automatisiert, wenn die Einrichtungen des gesamten Zuges es erlauben. - Durch System selbsttätig durchgeführter Prüflauf - Durch Funktionsprüfung ergänzt ### Benutzergeführte Bremsprobe - Führung einer manuellen Bremsprobe durch System.