## Einleitung Eine Eisenbahnstrecke ist **raumbedeutsam**. Sie berührt wegen ihrer räumlichen Ausdehnung und Auswirkungen (Lärm, Beeinträchtigung der Umwelt, Kosten) eine Vielzahl öffentlicher und privater Belange. Anders als bei Bauvorhaben, die zumeist auf einem einzelnen Grundstück verwirklicht werden, entstehen bei Bauvorhaben der Infrastruktur besondere bewältigungsbedürftige Spannungen. Daher wurde deren besondere Ermittlung und Abwägung in einem formalisierten Verfahren vorgeschrieben - die Feststellung des Planes. Grundsätzlich geregelt in - §§72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz und - für Eisenbahnen in §18 Allgemeines Eisenbahngesetz ([[Allgemeines Eisenbahngesetz]]) - §18 Art 1 : Betriebsanlagen einer bundeseigenen Eisenbahn inkl. der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan festgestellt wurde. ## Wirkung des Verfahrens Planfeststellungsverfahren werden für raumbedeutsame Vorhaben, so im Infrastrukturbereich, durchgeführt, da sie regelmäßig vielfältige und zahlreiche öffentliche und private Belange betreffen. Der Planfeststellungsbeschluss stellt den Plan fest! #### Genehmigungswirkung Durch Planfeststellungsbeschluss wird Zulässigkeit des Vorhabens inkl. Folgevorhaben an anderen Anlagen hinsichtlich der öffentlichen Belange festgestellt. #### Konzentrationswirkung Planfeststellungsverfahren umfasst alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen für das Vorhaben. #### Gestaltungswirkung Der Planfeststellungsbeschluss regelt alle rechtlich-öffentlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und betroffenen Dritten. ## Planfeststellungsrichtlinie des EBA - Richtlinie für den Erlass von Zulassungsentscheidungen für Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes. - Grundsätzlich nur für Mitarbeitende des EBA bindend, aber Kenntnis und Berücksichtigung minimiert Risiken einer Verspätung durch Änderungsbedarf. ## Ablauf Planfeststellungsverfahren 1. DB Netz erstellt Unterlagen für den ==Planfeststellungsantrag== 2. DB Netz reich Antrag bei EBA ein 3. EBA prüft Antrag 4. Zuständige Anhörungsbehörde eröffnet das ==Anhörungsverfahren== 5. Unterlagen werden in den betroffenen Kommunen während eines Monats zur Einsicht ausgelegt. 6. Nach Einsicht beginnt die Einwendungsfrist - 14 Tage für natürliche Personen - 3 Monate für Träger öffentlicher Belange 7. DB Netz bearbeitet und erwidert die Einwendungen sowie Stellungnahmen schriftlich 8. Anhörungsbehörde prüft die Einwendungen 9. Anhörungsbehörde lädt zu Erörterungstermin 10. Anhörungsbehörde erstellt abschliessende Stellungnahme 11. EBA prüft die Sachverhalte 12. EBA erlässt ==Planfeststellungsbeschluss== 13. Ablauf der Klagefrist und abschliessen der Klageverfahren 14. Planfeststellungsbeschluss bekommt Bestandskraft