- Verordnung für den Bau und Betrieb (Instandhaltung) von normalspurigen Eisenbahnen, - Gilt für Eisenbahnen des Bundes - Für Schmalspurbahnen gilt analog die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) - Für Eisenbahnsignale die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) Abschnitte - Allgemeines - Bahnanlagen - Fahrzeuge - Bahnbetrieb - Personal - Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der [[Bahnanlagen]] - Schlussformel, Anlagen Enthält Rahmenvorschriften über - Ausgestaltung der [[Bahnanlagen]] und Fahrzeuge (Mindestanforderungen, zulässige Grenzen) - Grundsätze für die Handhabung des Eisenbahnbetriebs - Bestimmungen über die Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen.