- Verordnung für den Bau und Betrieb (Instandhaltung) von normalspurigen Eisenbahnen,
- Gilt für Eisenbahnen des Bundes
- Für Schmalspurbahnen gilt analog die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)
- Für Eisenbahnsignale die Eisenbahn-Signalordnung (ESO)
Abschnitte
- Allgemeines
- Bahnanlagen
- Fahrzeuge
- Bahnbetrieb
- Personal
- Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der [[Bahnanlagen]]
- Schlussformel, Anlagen
Enthält Rahmenvorschriften über
- Ausgestaltung der [[Bahnanlagen]] und Fahrzeuge (Mindestanforderungen, zulässige Grenzen)
- Grundsätze für die Handhabung des Eisenbahnbetriebs
- Bestimmungen über die Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen.