Richtlinie (EU) 2016/797 "über die [[Interoperabilität]] des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union" - Ziel: Verwirklichung Interoperabilität des Eisenbahnsystems durch Erleichterung, Verbesserung und Entwicklung der grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrsdienste. - Kompatibilität zwischen Infrastruktur- und Fahrzeugkennwerten. - Unterteilung des Eisenbahnsystems in Teilsysteme und Komponenten - Definition von Anforderungen an Systeme, Teilsysteme und Komponenten inkl. Schnittstellen. - Erstellung von Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) für die Teilsysteme.