Richtlinie (EU) 2016/797 "über die [[Interoperabilität]] des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union"
- Ziel: Verwirklichung Interoperabilität des Eisenbahnsystems durch Erleichterung, Verbesserung und Entwicklung der grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrsdienste.
- Kompatibilität zwischen Infrastruktur- und Fahrzeugkennwerten.
- Unterteilung des Eisenbahnsystems in Teilsysteme und Komponenten
- Definition von Anforderungen an Systeme, Teilsysteme und Komponenten inkl. Schnittstellen.
- Erstellung von Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) für die Teilsysteme.