- Zweck : Ausgleich äusserer Einflüsse (Wetter, Leistungen [[Triebfahrzeug]])
- Dimensionierung :
- gleichmässiger prozentualer Zuschlag
- festgelegt durch [[Eisenbahninfrastrukturunternehmen|EIU]]
- Automatisch berücksichtigt bei Erstellung der [[Trassen]]