--- aliases: [Bahnhof] --- >[!abstract] (EBO §4) > Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten kreuzen, überholen oder wenden dürfen >[!abstract] (FDV R 300.1) Bahnhof >Anlage innerhalb der Einfahrsignale, wo solche fehlen innerhalb der Einfahrweichen, zur Regelung des Zugverkehrs und der Rangierbewegungen, meistens mit Publikumsverkehr Auch in Abgrenzung zur [[Haltestelle]]