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aliases: [Bahnhof]
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>[!abstract] (EBO §4)
> Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten kreuzen, überholen oder wenden dürfen
>[!abstract] (FDV R 300.1) Bahnhof
>Anlage innerhalb der Einfahrsignale, wo solche fehlen innerhalb der Einfahrweichen, zur Regelung des Zugverkehrs und der Rangierbewegungen, meistens mit Publikumsverkehr
Auch in Abgrenzung zur [[Haltestelle]]