![[Anschlussgleis Monthey.jpg]] *Anschlussgleis Landi Monthey* --- ## Zusammenfassung Ein Anschlussgleis (oder Gleisanschluss in Deutschland), ist der Überbegriff für Umschlaganlagen, welche im privaten Eigentum sind und nicht zur Open-Access Bahninfrastruktur oder den Eisenbahnen selbst gehören.  Anschlussgleise sind in ihrer Ausprägung unterschiedlich. Sie verbinden ganze Gewerbegebiete, einzelne Fabriken, Logistikzentren oder militärische Anlagen mit dem öffentlichen Bahnnetz. Dementsprechend vielfältig sind auch die eigentlichen Umschlaganlagen. Neben den Umschlaganlagen selbst kann der Begriff Anschlussgleis auch private Formations- oder Annahmegleise umfassen, dazu mehr im Bahnhofsteil.  ## Schweiz In der Regel beginnt ein Anschlussgleis respektive Stammgleis ab der letzten Schutzweiche, welche zur öffentlichen Bahninfrastruktur gehört. Ab einem Volumen von 750 Wagen pro Jahr werden Anschlussgleise durch den Bund gefördert, unabhängig von einer etwaigen Diskriminierungsfreiheit. Eigentümer von Anschlussgleisen dürfen allerdings nicht den Zugang von Nachanschliessern verwehren. ### Normen Loi sur le transport de marchandises, LTM - [**Art. 4** Expropriation](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/328/fr#art_4) - [**Art. 8** Contributions d’investissement](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/328/fr#art_8) - [**Art. 15** Obligation de consentir au raccordement](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/328/fr#art_15) - [**Art. 18** Frais](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/328/fr#art_18) - [**Art. 19** Obligations réciproques des raccordés](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2016/328/fr#art_19)