Der schweizerische Begriff **Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)** hat dieselbe Bedeutung wie der **Einzelwagenverkehr (EWV)** im deutschen und akademischen Jargon. Damit gemeint sind Verkehre, bei dem einzelne Güterwagen oder Wagengruppen über ein abgestuftes System von Zügen und Zugbildungsanlagen bzw. Rangierbahnhöfe transportiert werden.
EWV bzw. EWLV sind ein Element des Wagenladungsverkehr. Der Oberbegriff **Wagenladungsverkehr (WLV)** hat seinen Ursprung als Unterscheidung zum Sammelgutverkehr, bei dem durch die SBB die Ware verschiedener Kunden in einem Wagen gebündelt wurde - und sogar oft zwischen den Bahntransporten umgeschlagen wurde (z.B. wie es früher in den Cargo Domizil Centern wie im Wylerfeld der Fall war.). Seit
![[Cargo Domizil.jpg]]
*Lastwagen mit Sammelgut an der Laderampe, Cargo Domizil, 1987.* ^[ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Comet Photo AG (Zürich) / Com_LC1942-005-002 / CC BY-SA 4.0]
Wagenladungsverkehr (WLV) bedeutet hier also, dass die kleinste produzierte Transporteinheit ein Güterwagen ist und durch das [[Eisenbahnverkehrsunternehmen]] keine Waren von verschiendenen Kunden innerhalb eines. Wagens gebündelt wird. Diese ganzen Wagen können innerhalb von zwei Unterproduktionssysteme befördert werden. Einmal als unserer bekannter Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) und andererseits durch direkte Relationen oder Unternetzwerke im Ganzzugsverkehr. Merke : Der Einzelwagenladungsverkehr ist ein Teil des Wagenladungsverkehr - aber nicht identisch.
Aber Vorsicht! Bei der SBB wird Wagenladungsverkehr (WLV) oft als Synonym zu Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) genutzt, obwohl das eine bloss eine Unterkategorie des anderen ist. - Vermutlich, weil es heute keinen Sammelgutverkehr mehr gibt, der eine Unterscheidung hiervon nötig macht. Zudem gibt es bei uns noch die kommerzielle Unterscheidung zwischen Einzelwagenladungsverkehr und Systemwagenladungsverkehr, was die Chose nicht leichter macht.
In der Schweiz kommt noch das zum Teil tragische Element der französischen Übersetzung des entsprechenden Begriffs dazu. Erstens und einfach: In der Schweiz wird der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) formell mit Segen des BAV mit der hässlichen Mehrwortbenennungen *«Trafic par wagons complets isolés»* übersetzt.
Besser von der Zunge als *«Trafic par wagons complets isolés»* gehen die korrekten SNCF-Begriffe *«Lotissement»* und *«Wagon isolé»*, welche in dem Kontext Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) bedeuten (also Güterwagen oder Wagengruppen über ein abgestuftes System von Zügen … etc.).
«Wagon isolé» wurde in der Schweiz irgendwann, wenn auch sprachlich nicht ganz korrekt, mit Wagenladungsverkehr gleichgesetzt und ist als Übersetzung für den EWLV oder WLV gemäss SBB-Wörterbuch streng genommen nicht mehr erlaubt.
Der Begriff «Trafic par wagon complets» hingegen ist die Übersetzung von Wagenladungsverkehr (wörtlich «Verkehr mit ganzen Wagen») im Sinne der Abgrenzung zu Sammelgutverkehr. Diese Übersetzung ist nicht kommod für EWLV bzw. Wagenladungsverkehr in unserem Sinne – auch wenn in vielen Quellen der Wagenladungsverkehr im SBB Sinne so übersetzt wurde.
Meine Meinung ist, dass «Wagon isolé» trotzdem ein guter Begriff ist. «Wagon isolé» bedeutet wörtlich «Einzelwagen» und damit keine Abgrenzung zu Sammelgutverkehren, sondern zu Ganzzugsverkehren. Der Begriff bedeutet eben, dass einzelne Güterwagen oder Wagengruppen über ein abgestuftes System transportiert werden. Implizit beinhaltet der Begriff auch, dass der Wagen «komplett» ist (weil es keine Sammelgutverkehre mehr gibt), was bei nun bei unserem Begriff «Trafic par wagons complets isolés» explizit, aber nicht nötig, hinzugefügt wurde und in dieser furchtbaren Mehrwortbenennungen resultierte.