Gesetz zur Neurordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) - Regionalisierungsgesetz RegG - Definition ÖPNV - Unter 50 km - Reisezeit unter 1 Std - Definition ÖPNV als Daseinsfürsorge - Früher : - Planung des Schienen-ÖPNV Aufgabe der Bundesbahn - Bundesbahn trögt Gewinn und Defizit - Bund trägt Anteil des Defizit direkt - Definition Regionalisierung : - Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV - Aufgabe der Bundesländer - Finanzierung durch zweckgebundene Zuwendungen aus Mineralölsteueraufkommen - [[Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs]] - Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit [[Schienenpersonennahverkehr|SPNV]] (Grund [[Angebot ÖPNV]]) als „Aufgabe der [[Daseinsvorsorge]]“ ausdrücklich festgeschrieben - Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung in Verantwortung der Länder zusammengeführt - Bund regelt Mittelzuweisung an Länder zur Durchführung dieser Aufgabe ([[Regionalisierungsmittel]])