Gesetz zur Neurordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG)
- Regionalisierungsgesetz RegG
- Definition ÖPNV
- Unter 50 km
- Reisezeit unter 1 Std
- Definition ÖPNV als Daseinsfürsorge
- Früher :
- Planung des Schienen-ÖPNV Aufgabe der Bundesbahn
- Bundesbahn trögt Gewinn und Defizit
- Bund trägt Anteil des Defizit direkt
- Definition Regionalisierung :
- Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV
- Aufgabe der Bundesländer
- Finanzierung durch zweckgebundene Zuwendungen aus Mineralölsteueraufkommen
- [[Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs]]
- Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit [[Schienenpersonennahverkehr|SPNV]] (Grund [[Angebot ÖPNV]]) als „Aufgabe der [[Daseinsvorsorge]]“ ausdrücklich festgeschrieben
- Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung in Verantwortung der Länder zusammengeführt
- Bund regelt Mittelzuweisung an Länder zur Durchführung dieser Aufgabe ([[Regionalisierungsmittel]])