- Bildet grundlegenden Rechtsraum für Eisenbahnen in der BRD. - Ermächtigt [[Bundesministerium für Digitales und Verkehr]] Verordnungen zur Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb der Bahnen zu erlassen ([[EBO]], [[ESO]]) - Definiert massgebende Begriffe. - Behandelt Grundsätze allgemein und verbindlich - Gilt nicht für andere Schienenbahnen (Magnetschwebebahnen, [[Strassenbahn]], Bergbahnen, etc.) ## Perspektive Mobilitätsdienstleistungen - Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn - eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene [[Angebot ÖPNV]] - Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten [[Wettbewerb]] auf der Schiene (Verkehr und Infrastruktur)