- Bildet grundlegenden Rechtsraum für Eisenbahnen in der BRD.
- Ermächtigt [[Bundesministerium für Digitales und Verkehr]] Verordnungen zur Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb der Bahnen zu erlassen ([[EBO]], [[ESO]])
- Definiert massgebende Begriffe.
- Behandelt Grundsätze allgemein und verbindlich
- Gilt nicht für andere Schienenbahnen (Magnetschwebebahnen, [[Strassenbahn]], Bergbahnen, etc.)
## Perspektive Mobilitätsdienstleistungen
- Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn
- eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene [[Angebot ÖPNV]]
- Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten [[Wettbewerb]] auf der Schiene (Verkehr und Infrastruktur)